Patentrecht wird verschärft

Fernsehbeitrag auf 3sat vom 29.06.2017

Die neue Ausführungsverordnung zum Patentrecht sieht vor, dass künftig weder "im wesentlichen biologische Verfahren" noch die daraus entstehenden Produkte patentfähig sein sollen. Damit wäre das Brokkoli-Patent (EP 1069819 B2) Geschichte. Allerdings steht beispielsweise die Definition von "im wesentlichen biologischen Verfahren" noch aus, sodass künftige Patentgesuche im Ermessensspielraum der Europäischen Patentorganisation liegen werden. Auch könnten zufällige Änderungen im Erbgut (Mutationen) womöglich künftig als "Erfindung" gelten und daraus entstehende Produkte als patentwürdig eingestuft werden. Aber Kulturpflanzenarten und -sorten sind nicht mit technischen Erfindungen zu vergleichen und deshalb aus Sicht von Kultursaat unter keinen Umständen patentfähig. Christoph Then (testbiotech) und Michael Fleck (Kultursaat) kommen in dem TV-Beitrag zu Wort: "Kulturpflanzen sind ein Erbe, das wir heute gemeinsam verantworten müssen!"